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Dimissoriale

Sind Sie Pfungstäder Kirchemitglied und möchten in einer anderen Kirchengemeinde heiraten oder Ihr Kind taufen lassen, benötigen Sie hierfür eine Dimissoriale, das heißt eine „Bescheinigung für die Trauung“ oder eine „Bescheinigung für die Taufe“. Sie wird im Pfarrbüro angefertigt und an Sie weitergeleitet.

Kirchenmitgliedschaft

Durch die Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen und damit in ihre organisierte Form, die Kirche aufgenommen. Jedes Kirchenmitglied gehört in der Regel zu der Kirchengemeinde, in der es seinen ersten Wohnsitz hat.

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen und Rheinland beim zuständigen Amtsgericht persönlich erklärt werden. Wer aus der Kirche austritt, verzichtet auf die Rechte eines Mitgliedes. Dazu gehören zum Beispiel das Patenamt oder das aktive und passive Wahlrecht. Auch besteht kein Anspruch mehr, kirchlich getraut oder bestattet zu werden.

Vom „Wiedereintritt“ wird gesprochen, wenn Getaufte, aber aus der Kirche Ausgetretene, wieder Mitglieder der Evangelischen Kirche werden wollen. Ein „Übertritt“ ist der Wechsel von einer anderen christlichen Kirche zur Evangelischen Kirche. Die Taufe in einer anderen christlichen Kirche wird dabei anerkannt.

Wenn Sie übertreten oder wieder eintreten möchten, vereinbaren sie einfach ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

Kirchensteuer

Kirchenmitgliedschaft ist freiwillig. Kirchensteuer zahlt nur, wer Lohn- und Einkommenssteuer bezahlt und Kirchenmitglied ist. Von den Kirchensteuereinnahmen werden vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt. Rund 75 Prozent der Haushaltsmittel gehen in die Kosten für das Personal. Das sind die Löhne für etwa 1800 Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und fast 9.000 Angestellte der Kirche. Auch die Diakonie und die Kindergärten bekommen Zuschüsse aus den Kirchensteuermitteln. Im diakonischen Bereich sind rund 12.500 Menschen hauptamtlich beschäftigt. Insgesamt schafft die Kirchensteuer ein gute Grundlage für eine solide vorausschauende Finanzplanung. Bei der Steuererklärung wird die Kirchensteuer übrigens als Spende abgesetzt.

Kollekten und Spenden

Die Synode, das Parlament der Kirche, beschließt jedes Jahr einen Kollektenplan. Dieser legt etwa die Hälfte der sonntäglichen Gottesdienstkollekte für kirchliche und soziale Aufgaben fest wie zum Beispiel „Brot für die Welt“, Jugendarbeit oder Eine-Welt-Arbeit. Diese Kollekte werden an den jeweiligen Sonntagen in allen Kirchengemeinden für den gleichen Zweck gesammelt. Die anderen Kollekte werden "freie Kollekte" genannt, über deren Verwendung dann der Kirchenvorstand vor Ort entscheidet.

Wie überall fließen auch in der Kirche die Gelder nicht mehr so üppig wie vor einigen Jahren. Aber die gemeindlichen Aufgaben werden deshalb nicht weniger, vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Diakonie. Auch die Gebäude wollen erhalten sein. So wird die Kirchengemeinde Pfungstadt bei der Renovierung der Kirche oder des Gemeindehauses auf Spenden Eigenmittel angewiesen sein.

Spendenkonto: Sparkasse Darmstadt, IBAN: DE63 5085 0150 0029 0064 74, BIC: HELADEF1DAS

Selbstverständlich erhalten sie über Ihre Spende eine steuerwirksame „Zuwendungsbestätigung“.

Ökumene

Ökumenische Gottesdienste werden zu verschiedenen Anlässen gefeiert, zum Beispiel am „Weltgebetstag der Frauen“ an jedem ersten Freitag im März, zum Pfungstädter Bauernmarkt oder auch die Gottesdienste zum Schulanfang. Zum katholischen Seelsorgeteam gehören Jeanette Baumung, Martin Kleespieß und Wolfgang Novak.

Patenschein

Sind Sie Pfungstädter Kirchenmitglied und möchten bei einer auswärtigen Taufe das Patenamt übernehmen, benötigen Sie hierfür einen Patenschein. Er wird im Pfarrbüro angefertigt und dient als Dokument für Ihre Kirchenmitgliedschaft.