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Kollektenbons

„Kollektenbons: Ein spezieller Service für Sie“

So hat es angefangen

"Ich halte es für ungerecht, dass treue Gottesdienstbesucher für Kollekten, die im Gottesdienst gespendet werden, keine Spendenquittung bekommen", bemerkten einige Kirchenmitglieder kritisch.

Im Kirchenvorstand wurde diskutiert und einem Konzept zugestimmt, das in etlichen Kirchengemeinden schon praktiziert wird: Kollektenbons. Dieser Service wird allen Gemeindegliedern in Pfungstadt angeboten, um zielgerichtet Aufgaben der Kirchengemeinde zu unterstützen und dabei noch Steuern zu sparen.

Wie ist das möglich?

Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes §10b ist es möglich, abzugsfähige Spenden als Ausgaben in der Lohnsteuer und Einkommensteuer geltend zu machen. Diese Möglichkeit können auch Sie nutzen, wenn Sie eine entsprechende Spendenbescheinigung dem Finanzamt vorlegen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Kollektenbons zu erwerben, erhalten Sie eine Spendenbescheinigung über den jeweiligen Betrag. Dieser ist dann beim Finanzamt abzugsfähig.

Wie geht das?

Im Pfarrbüro können die Kollektenbons in beliebiger Höhe erworben werden. Sie werden in der Staffelung von einem, zwei, fünf oder zehn Euro angeboten. Über den Gesamtbetrag erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen.

So was Kompliziertes mit den Kollektenbons?

Haben Sie Kollektenbons erworben, werfen Sie beim Gottesdienst keine Münze in den Klingelbeutel sondern den Kollektenbon. Diese Karte wird dann als Bargeld angesehen und der entsprechenden Sonntagskollekte zugeführt.

Natürlich sind auch weiterhin Münzen oder Geldscheine gerne im Klingelbeutel gesehen. Denn jede Kollektengabe ist wichtig, um die vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. Kollektenbons: ein spezieller Service auch für Sie.